Meldung nach Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG)
Als gemeinnützige Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist es uns, den Suhler Werkstätten, stets ein großes Anliegen, für Transparenz und ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen. Aus diesem Grund entwickeln wir unsere Sicherheitskonzepte und Beschwerdesysteme stetig weiter. Daher möchten wir im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ein neues, sicheres System zur Einreichung von Beschwerden einsetzen.
Laut dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen Konflikte möglichst immer zuerst mit den eigenen Kollegen oder Vorgesetzten geklärt werden. Möchten Sie einen Verstoß dennoch melden, steht dafür eine interne Meldestelle zur Verfügung. Wie Sie das tun können, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite. Zusätzlich existiert noch eine externe Meldestelle auf Bundesebene, zu erreichen auf der Webseite des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html.
Mögliche Verstöße die gemeldet werden können, werden im §2 des Hinweisgeberschutzgesetzes definiert. Darunter zählen unter anderem:
- Verstöße, die strafbewehrt sind
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind
(bei einer Gefährdung von Leben, Leib, Gesundheit, wenn die Regelung dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient) - sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
(Bekämpfung von Geldwäsche, Vorgaben der Produktsicherheit, Sicherheit im Straßenverkehr, Umweltschutz, etc.)
Ein zentraler Bestandteil des Hinweisgeberschutzgesetzes ist, wie der Name beschreibt, der Schutz des Hinweisgebers vor Schaden. Wird daher der Verdacht auf eine Rechtsverletzung im guten Glauben gemeldet, dürfen für den Hinweisgeber daraus keine Nachteile entstehen, unabhängig davon, ob sich der Verdacht am Ende bestätigt oder nicht.
Um die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten, ist die Meldestelle direkt an den Datenschutz angebunden. Des Weiteren wird Ihre Meldung direkt an die Meldestelle geleitet und gelangt so nicht in die Hände von Dritten.
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Online – per Formular
per Post
Schicken Sie den Brief an:
Meldestelle Hinweisgeber
persönlich/vertraulich
Weidbergstraße 2
98527 Suhl
Wenn Sie uns einen Brief schicken möchten, schreiben Sie uns in diesem bitte die folgenden Punkte:
- Was ist passiert?
- Wann und wo ist es passiert?
- Wer ist betroffen?
- Kann der Sachverhalt belegt werden?
Bitte geben Sie auch eine Kontaktmöglichkeit an, etwa Ihre Telefonnummer, damit wir Sie für eventuelle Rückfragen erreichen können.
Hinweis: Da immer die Möglichkeit für Rückfragen besteht, können Meldungen grundsätzlich nicht anonym getätigt werden. Bevor die Meldestelle Ihren Hinweis an betroffene Organisationen weitergibt, werden jedoch alle Ihre persönlichen Daten entfernt.